Auto verkaufen mit anderem Namen im Fahrzeugbrief: Dein Ratgeber

Auto verkaufen mit anderem Namen im Fahrzeugbrief: Dein Ratgeber

 
 
2000 - 2023         
       
       
       
       
       
       
           
JAN. FEB. MÄRZ
APR. MAI JUNI
JULI AUG. SEP.
OKT. NOV. DEZ.

WIE FUNKTIONIERTSread more
2000 - 2023         
       
       
       
       
       
       
           
JAN. FEB. MÄRZ
APR. MAI JUNI
JULI AUG. SEP.
OKT. NOV. DEZ.

WIE FUNKTIONIERTSread more
Bild
Auto verkaufen abstrakt

Auto verkaufen, wenn Du nicht im Fahrzeugbrief stehst: Dein Ratgeber

Der Verkauf eines Autos ist in der Regel ein unkomplizierter Prozess. Aber was passiert, wenn Du das Auto verkaufen möchtest und Dein Name nicht im Fahrzeugbrief steht? Das kann rechtlich und administrativ etwas komplexer werden. In diesem Blogpost erklären wir, was Du beachten musst, um ein Auto erfolgreich und rechtskonform zu verkaufen, selbst wenn Du nicht im Fahrzeugbrief eingetragen bist.

Warum ist der Name im Fahrzeugbrief wichtig?

Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II – ist das zentrale Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist. Es enthält wichtige Informationen wie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Daten über das Fahrzeug selbst. Damit ein Verkauf rechtlich einwandfrei verläuft, sollte der Name im Fahrzeugbrief mit dem des Verkäufers übereinstimmen. Andernfalls sind zusätzliche Nachweise erforderlich, um den Verkauf abzusichern.

Gründe für abweichende Namen im Fahrzeugbrief

Es gibt mehrere Gründe, warum der Name im Fahrzeugbrief von dem des Verkäufers abweichen kann:

  1. Erbschaft: Du hast das Auto geerbt, aber den Fahrzeugbrief noch nicht auf Deinen Namen umschreiben lassen.
  2. Finanzierung oder Leasing: Das Fahrzeug ist noch finanziert oder geleast, und der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank oder dem Leasingunternehmen.
  3. Kauf von einer dritten Person: Du hast das Fahrzeug von jemand anderem erworben, es aber noch nicht offiziell auf Deinen Namen umgemeldet.
  4. Gemeinschaftliches Eigentum: Das Fahrzeug gehört mehreren Personen (z. B. Ehepartnern), aber nur eine Person ist im Fahrzeugbrief eingetragen.

💡Good to Know:
Tipp: Bevor Du den Verkaufsprozess startest, prüfe, ob Du berechtigt bist, das Fahrzeug zu verkaufen, selbst wenn Du nicht als Eigentümer im Fahrzeugbrief stehst.

So verkaufst Du ein Auto, auch wenn Du nicht im Fahrzeugbrief stehst

Falls der Name im Fahrzeugbrief nicht mit Deinem übereinstimmt, musst Du einige zusätzliche Schritte befolgen, um den Verkauf abzuwickeln:

1. Eigentumsnachweis erbringen

Je nach Situation musst Du bestimmte Dokumente vorlegen, die Deine Berechtigung zum Verkauf bestätigen:

  • Erbschaft: Leg einen Erbschein oder andere rechtliche Dokumente vor, die belegen, dass Du der rechtmäßige Erbe bist.
  • Finanzierung oder Leasing: Kontaktiere die Bank oder das Leasingunternehmen, um die Freigabe des Fahrzeugs zu erhalten und sicherzustellen, dass alle Zahlungen abgeschlossen sind.
  • Dritter Kauf: Hol Dir eine Vollmacht oder einen Kaufvertrag von der Person, die im Fahrzeugbrief eingetragen ist, um den Verkauf durchzuführen.
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Stelle sicher, dass alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen und eine schriftliche Erklärung dazu abgeben.

2. Vollmacht einholen

Wenn Du den Fahrzeugbrief nicht auf Deinen Namen umschreiben kannst oder möchtest, kannst Du den Verkauf auch mithilfe einer Vollmacht durchführen. Die Person, die im Fahrzeugbrief eingetragen ist, kann Dir eine Vollmacht erteilen, die es Dir erlaubt, das Auto in ihrem Namen zu verkaufen. Achte darauf, dass die Vollmacht alle erforderlichen Informationen enthält und bestenfalls notariell beglaubigt ist.

3. Fahrzeugbrief umschreiben

Falls möglich, solltest Du den Fahrzeugbrief vor dem Verkauf auf Deinen Namen umschreiben lassen. Dies geschieht bei der örtlichen Zulassungsstelle. Du benötigst dafür einen Identitätsnachweis sowie den aktuellen Fahrzeugbrief.

4. Verkaufsunterlagen vorbereiten

Stelle sicher, dass alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf bereitstehen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II): Dieser muss korrekt auf den Namen des Verkäufers ausgestellt sein.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Auch der Fahrzeugschein sollte auf den aktuellen Eigentümer ausgestellt sein.
  • Kaufvertrag: Erstelle einen detaillierten Kaufvertrag, der den Zustand des Fahrzeugs, den Verkaufspreis und die Daten beider Parteien enthält.
  • Übergabeprotokoll: Dokumentiere den genauen Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe an den Käufer.

5. Fahrzeug abmelden und ummelden

Melde das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, bevor es an den Käufer übergeben wird, falls dieser es nicht sofort ummeldet. So schützt Du Dich vor möglichen rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach dem Verkauf.

💡Good to Know:
Tipp: Selbst wenn Du nicht im Fahrzeugbrief stehst, kann eine schriftliche Zustimmung oder Vollmacht der im Fahrzeugbrief eingetragenen Person den Verkaufsprozess deutlich erleichtern.

Fazit: Auto verkaufen ohne im Fahrzeugbrief zu stehen – so gelingt’s

Der Verkauf eines Autos, wenn Du nicht im Fahrzeugbrief stehst, kann etwas mehr Aufwand bedeuten, ist jedoch absolut machbar. Mit den richtigen Nachweisen, einer gültigen Vollmacht und einer gründlichen Vorbereitung der Verkaufsdokumente kannst Du sicherstellen, dass der Verkauf rechtskonform abläuft. Achte darauf, alle Unterlagen vollständig und korrekt zu haben, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Tipp: Falls Du Dir unsicher bist oder den Verkaufsprozess vereinfachen möchtest, wende Dich an CashforCars.de. Wir sind spezialisiert auf den Ankauf von gebrauchten, beschädigten und verunfallten Fahrzeugen und unterstützen Dich bei Fragen rund um den Autoverkauf. Besuche unsere Website, um mehr zu erfahren und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Auto verkaufen

Du bist bereit, Dein Auto zu verkaufen? Dann füll unser Angebotsformular aus, und einer unserer Fahrzeugankäufer wird sich innerhalb weniger Minuten mit Deinem individuellen Angebot bei Dir melden.

AUTO VERKAUFEN